In aller Kürze ...
Die meisten Baden-Württemberger sind – quer durch alle politischen Lager – für mehr direkte Demokratie. Sie wollen sich unkompliziert und ganz konkret politisch äußern und betätigen. Sie wollen mehr direkte Mitsprache bei strittigen Themen (siehe Stuttgart 21) und politischen Entscheidungen.
Schade, dass es ihnen in Baden-Württemberg so schwer gemacht wird. Laut Artikel 59 der Landesverfassung darf „das Volk“ zwar Gesetzesvorlagen per Volksbegehren mit anschließender Volksabstimmung einbringen. Allerdings ist es in Baden-Württemberg noch nie dazu gekommen.
Weil die rechtlichen und bürokratischen Hürden einfach zu hoch sind.
Das wollen wir ändern. Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung werden künftig ganz selbstverständlich zur demokratischen Kultur in Baden-Württemberg gehören.
Oder ganz ausführlich ...
Mehr Mitgestaltung ermöglichen
In Bayern hat es seit 1946 immerhin schon 19 Volksbegehren und 6 erfolgreiche Volksentscheide gegeben. In Baden-Württemberg bisher noch kein einziges. Woran liegt das? An den formalen Hürden, die die direkte Demokratie bei uns überspringen muss. Es sind die bundesweit höchsten.
Derzeit ist es nämlich so: Für ein Volksbegehren (also um einen Gesetzesentwurf im Parlament einzubringen) müssen Unterschriften von 16,6% aller Wahlberechtigten (das sind: 1,2 Mio. Baden-Württemberger) gesammelt werden; innerhalb von zwei Wochen und nur in Amtsstuben. Das ist unrealistisch und erstickt jedes Engagement, jede Lust auf politisches Mitgestalten im Keim.
Wir werden deshalb die Hürden für Volksbegehren und Volksabstimmungen auf ein realistisches Niveau senken, das heißt konkret:
- die notwendigen Unterschriften von 16,6 auf 5% der Stimmberechtigten reduzieren (das entspricht: 375.000 Bürger).
- die Eintragungsfrist von 2 Wochen auf 6 Monate verlängern.
- die Unterschriften können frei, also auf der Straße, gesammelt werden.
Außerdem wird der bisherige „Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens“ zu einer sogenannten Volksinitiative aufgewertet. 10.000 Unterschriften werden ausreichen, um den Landtag mit einem „Gegenstand der politischen Willensbildung“ zu befassen. Ohne diese Entbürokratisierungen kann kein Volksbegehren erfolgreich sein.
Volksabstimmungen müssen einfacher werden
Nach dem Volksbegehren kommt die Volksabstimmung, also der eigentliche Akt der Gesetzgebung. Auch sie muss attraktiver, einfacher, menschenfreundlicher gemacht werden.
Uns geht es z.B. um die komplette Abschaffung des Quorums bei der Abstimmung über einfache Gesetze (Quorum = Zahl der Stimmberechtigten, die sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit diese gültig bzw. erfolgreich ist). Entscheiden soll aus unserer Sicht zukünftig ganz einfach die Mehrheit der abgegebenen Stimmen – unabhängig davon, wie viele sich beteiligt haben. Diese Regelung macht das Verfahren schnell. Und sie hilft, Abstimmungsboykotte zu verhindern.
Für mehr direkte Demokratie
Bürgerbeteiligung wirkt in vielfacher Hinsicht positiv. Sie bringt Leben in die parlamentarische Demokratie. Sie stärkt die Identifikation des Einzelnen mit dem Gemeinwesen. Und: Jede erfolgreiche Volksabstimmung regt mehr Menschen an, politisch aktiv zu sein. Schließlich ist das eines unserer wichtigsten Ziele: Wir wollen Bürger als Mitgestalter.